Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 15. Mai 2025 die Gültigkeit des CureVac-Patents EP 4 023 755 B1 in geänderter Form bestätigt. Der Einspruch, den BioNTech SE, Pfizer Inc. und weitere Parteien im Dezember 2023 gegen dieses Patent eingelegt hatten, wurde weitestgehend zurückgewiesen. Bereits im März 2025 hatte das EPA die Gültigkeit eines weiteren CureVac-Patents, EP 3 708 668 B1, ebenfalls in geänderter Form bestätigt.
CureVac betrachtet die Entscheidungen des EPA als Bestätigung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich der mRNA-Technologie. Die beiden genannten Patente betreffen die sogenannte Split-Poly-A-Technologie, die die medizinische Wirksamkeit durch verbesserte Expression des auf einem mRNA-Konstrukt kodierten Proteins erhöht. Diese Technologie ist ein zentraler Bestandteil von CureVacs Innovationsstrategie.
Im Zuge des laufenden Rechtsstreits zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland, der insgesamt sechs Schutzrechte umfasst, ist eine Anhörung zur möglichen Verletzung der Patente EP 4 023 755 B1 und EP 3 708 668 B1 für den 1. Juli 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf angesetzt. Sollte das Gericht eine Verletzung feststellen, könnte dies zu einem Verfahren zur Festsetzung von Schadensersatz führen. CureVac betont die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums für die Förderung von Innovationen im biopharmazeutischen Bereich. Das Unternehmen sieht die Bestätigung seiner Patente durch das EPA als wichtigen Schritt zur Sicherung seiner technologischen Errungenschaften und zur Fortsetzung seiner Arbeit an mRNA-basierten Therapien. Charttechnisch könnte die Aktie in den kommenden Tagen den Ausbruch aus einer Seitwärtsbewegung ins Visier nehmen. Dieser Etappenschritt würde wiederum ein Kaufsignal erzeugen.
CureVac betrachtet die Entscheidungen des EPA als Bestätigung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich der mRNA-Technologie. Die beiden genannten Patente betreffen die sogenannte Split-Poly-A-Technologie, die die medizinische Wirksamkeit durch verbesserte Expression des auf einem mRNA-Konstrukt kodierten Proteins erhöht. Diese Technologie ist ein zentraler Bestandteil von CureVacs Innovationsstrategie.
Im Zuge des laufenden Rechtsstreits zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland, der insgesamt sechs Schutzrechte umfasst, ist eine Anhörung zur möglichen Verletzung der Patente EP 4 023 755 B1 und EP 3 708 668 B1 für den 1. Juli 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf angesetzt. Sollte das Gericht eine Verletzung feststellen, könnte dies zu einem Verfahren zur Festsetzung von Schadensersatz führen. CureVac betont die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums für die Förderung von Innovationen im biopharmazeutischen Bereich. Das Unternehmen sieht die Bestätigung seiner Patente durch das EPA als wichtigen Schritt zur Sicherung seiner technologischen Errungenschaften und zur Fortsetzung seiner Arbeit an mRNA-basierten Therapien. Charttechnisch könnte die Aktie in den kommenden Tagen den Ausbruch aus einer Seitwärtsbewegung ins Visier nehmen. Dieser Etappenschritt würde wiederum ein Kaufsignal erzeugen.