Der Online-Modegigant Shein hat vertraulich einen Antrag für einen Börsengang in Hongkong eingereicht. Damit versucht das Unternehmen, seine ins Stocken geratene Notierung in London doch noch zu retten. Wie die Financial Times berichtet, wurde der Entwurf des Emissionsprospekts in der vergangenen Woche bei der Börse Hongkong (HKEX) eingereicht, begleitet von Gesprächen mit der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde CSRC.
Diese Entwicklung erfolgt rund 18 Monate nach einem ersten Versuch, in London an die Börse zu gehen. Ein Plan, der bisher an regulatorischen Hürden scheiterte.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Sprache im Risikoteil des Prospekts. Vor allem die Beschreibung möglicher Risiken im Zusammenhang mit Lieferketten in der chinesischen Region Xinjiang steht Shein wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen gegenüber der uigurischen Bevölkerung unter Beobachtung. Vorwürfe, die von China zurückgewiesen werden.
Zweifel an Regulierung: London bleibt ein steiniger Weg
Obwohl die britische Finanzaufsicht FCA bereits früher im Jahr 2025 eine Fassung des Prospekts genehmigte, lehnte die CSRC diese ab. Analysten zweifeln daran, dass eine Genehmigung in China automatisch zu einem grünen Licht aus London führen würde. Die FCA unterstreicht ihre Verantwortung, Anleger vor potenziell schädlichen Risiken zu schützen, auch unabhängig von chinesischen Entscheidungen.
Die Expertin Susannah Streeter von Hargreaves Lansdown sieht dennoch einen möglichen Vorteil in der regulatorischen Auseinandersetzung: Der öffentliche Druck könnte Shein zwingen, transparenter zu agieren und sich nachhaltiger aufzustellen. Ein erfolgreicher Börsengang, so Streeter, könnte Investoren eine aktive Rolle bei der Verbesserung der ESG-Standards des Unternehmens ermöglichen.
Internationale Kritik und wachsende Hürden
Die Schwierigkeiten rund um das IPO sind nicht neu. Bereits zuvor hatte Shein seine Pläne für eine Notierung in New York nach heftiger politischer Kritik verworfen. Auch in Europa wächst der Druck: Eine EU-Untersuchung stellte im Mai 2025 fest, dass Shein gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen habe, etwa durch irreführende Nachhaltigkeitsversprechen und aggressive Verkaufsstrategien wie falsche Rabatte.
Zusätzlich erschwert das Ende der sogenannten "De-Minimis”-Regel in den USA, die bislang zollfreien Import kleiner Warensendungen ermöglichte, das Geschäft des Unternehmens. Ähnliche Schritte in der EU und Großbritannien könnten folgen und den wirtschaftlichen Spielraum Sheins weiter einschränken.